CoVid-News
Empfehlung: FFP2-Maske tragen
Update für Präsenz-Theoriekurse und Prüfungen
Für Teilnehmer der theoretischen Präsenzkurse und auch für die Teilnehmer der Theorieprüfungen wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
Kurz: weiterhin empfohlen sind Abstand, Hygiene, Maske
FFP2-Maske erforderlich - Testpflicht entfällt
Update für Präsenz-Theoriekurse und Prüfungen
Für Teilnehmer der theoretischen Präsenzkurse und auch die Teilnehmer der Motorboot-Praxis-Schulung gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Gleiches gilt auch für Teilnehmer der theoretischen Prüfungen und auch die Teilnehmer der Motorboot-Praxis-Prüfungen.
Kurz: Abstand, Hygiene, Maskenpflicht
3G - Abstand, Hygiene, Maskenpflicht, Testpflicht
Update für Präsenz-Theoriekurse - keine wesentlichen Änderungen
Teilnehmer der theoretischen Präsenzkurse und auch die Teilnehmer der Motorboot-Praxis-Schulung müssen einen gültigen negativen Test vorlegen.
Alternativ einen vollständigen Impfschutznachweis bzw. Genesenennachweis.
Gleiches gilt auch für Teilnehmer der theoretischen Prüfungen und auch die Teilnehmer der Motorboot-Praxis-Prüfungen.
Ein Impfnachweis mit dem COVID-Zertifikat der EU mit QR-Code in digitaler Form oder als Ausdruck ist zwingend erforderlich.
Der Genesenennachweis (behördlich ausgestellt) hat eine Gültigkeit von sechs Monaten und muss ebenfalls in digitaler Form oder als Ausdruck vorgelegt werden.
Jeweils gültige CoVid-Testnachweise sind ebenfalls in digitaler Form oder als Ausdruck vorzulegen.
Bezüglich dieser Regelung gibt es eine Erleichterung für Schüler, da diese regelmäßig in den Schulen getestet werden.
Hier ist ein neg. Testnachweis nicht nötig, da diese Personengruppe über die „Schultestung“ regelmäßig getestet wird.
Die Vorlage eines Schülerausweises sollte - wie auch bei den Prüfungen - deshalb genügen.
Kurz:
3G - Abstand, Hygiene, Maskenpflicht, Testpflicht
Zukünftige Änderungen der Regeln sind nicht ausgeschlossen!
Abstand, Hygiene, Maske, Testpflicht
Teilnehmer der theoretischen Präsenzkurse und auch die Teilnehmer der Motorboot-Praxis-Schulung müssen einen gültigen negativen Test vorlegen.
Alternativ einen vollständigen Impfschutznachweis bzw. Genesenennachweis.
Bezüglich dieser Regelung gibt es eine Erleichterung für Schüler, da diese regelmäßig in den Schulen getestet werden.
Hier ist ein neg. Testnachweis nicht nötig, da diese Personengruppe über die „Schultestung“ regelmäßig getestet wird.
Die Vorlage eines Schülerausweises sollte - wie auch bei den Prüfungen - deshalb genügen.
Kurz:
3G - Abstand, Hygiene, Maske, Testpflicht
"3G"-Modell auch für Theorie- und Praxisprüfungen
Der PA Hamburg informiert:
Teilnehmer der theoretischen Prüfungen und auch die Teilnehmer der Motorboot-Praxis-Prüfungen müssen einen gültigen negativen Test vorlegen.
Alternativ einen vollständigen Impfschutznachweis bzw. Genesenennachweis.
Bezüglich dieser Regelung gibt es eine Erleichterung für Schüler, da diese regelmäßig in den Schulen getestet werden.
Hier ist ein neg. Testnachweis nicht nötig, da diese Personengruppe über die „Schultestung“ regelmäßig getestet wird.
Die Vorlage eines Schülerausweises sollte deshalb genügen.
Alles weitere gilt unverändert.
Kurz:
Abstand, Hygiene, Maske, Testpflicht
"3G"-Modell für Theorieprüfungen
Der PA Hamburg informiert:
Teilnehmer der theoretischen Prüfungen müssen einen gültigen negativen Test vorlegen.
Alternativ einen vollständigen Impfschutznachweis bzw. Genesenennachweis.
Bezüglich dieser Regelung gibt es eine Erleichterung für Schüler, da diese regelmäßig in den Schulen getestet werden.
Hier ist ein neg. Testnachweis nicht nötig, da diese Personengruppe über die „Schultestung“ regelmäßig getestet wird.
Die Vorlage eines Schülerausweises sollte deshalb genügen.
Alles weitere gilt unverändert.
Kurz:
Abstand, Hygiene, Maske, Testpflicht
Testpflicht für Präsenz-Theoriekurse bleibt bestehen
... alles Weitere ist unverändert.
Auflagen und Regeln für den theoretischen Präsenzunterricht
ergeben sich aus der Hamburger "Corona-Verordnung"
Kurz: Abstand, Hygiene, Maske, Kontaktdaten, Testpflicht
Teilnehmer von Präsenz-Theoriekursen müssen einen jeweils gültigen negativen Coronatest vorlegen.
Vielen Dank für eure Mithilfe!
Testpflicht für praktischen Unterricht aufgehoben
... alles Weitere ist unverändert.
Auflagen und Regeln für den praktischen Segel- und Motorbootunterricht
ergeben sich aus der Hamburger "Corona-Verordnung"
Kurz: Abstand, Hygiene, Maske, Kontaktdaten
Einige Details erklären wir euch gerne vor Ort, zum Beispiel wo eine Maske getragen werden muss (auf dem Steg, im Bootshaus), etc..
Vieles ist mittlerweile selbstverständlich und zusätzlich durch Hinweistafeln kenntlich gemacht.
Für die Kontaktdatenerhebung arbeiten wir mit der luca-App.
Vielen Dank für eure Mithilfe!
Start der Praxis-Schulungen
Auflagen und Regeln für den praktischen Unterricht
ergeben sich aus der Hamburger "Corona-Verordnung"
Kurz: Negativtest, Abstand, Hygiene, Maske
Einige Details erklären wir euch gerne vor Ort, zum Beispiel wo eine Maske getragen werden muss (auf dem Steg, im Bootshaus), etc..
Vieles ist mittlerweile selbstverständlich und zusätzlich durch Hinweistafeln kenntlich gemacht.
Vielen Dank für eure Mithilfe!
Auszug aus § 19
"... Für den Fahrunterricht gelten die allgemeinen Hygienevorgaben des § 5 sowie eine Pflicht zur Kontaktdatenerhebung nach § 7.
... Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des ... praktischen Fahrunterrichts müssen vor dem Beginn der jeweiligen Unterrichtseinheit einen negativen Coronavirus-Testnachweis nach § 10h erbringen.
..."
Auszug aus § 10 (h)
- als Testnachweis gilt ein negatives Testergebnis eines PCR-Tests oder eines durch Leistungserbringer nach § 6 Absatz 1 Satz 1 der Coronavirus-Testverordnung durchgeführten Schnelltests; die dem Testergebnis zu Grunde liegende Testung darf im Falle eines PCR-Tests höchstens 48 Stunden und im Falle eines Schnelltests höchstens zwölf Stunden vor dem Betreten, der Nutzung oder der Dienstleistungsinanspruchnahme vorgenommen worden sein; der Testnachweis ist in verkörperter oder digitaler Form vorzulegen,
- als Testnachweis gilt ferner ein negatives Testergebnis eines Schnelltests, der unmittelbar vor der Teilnahme an der Veranstaltung oder dem Betreten der Einrichtung, des Gewerbebetriebs, des Geschäftsraums, der Gaststätte, des Beherbergungsbetriebs, des Ladenlokals oder des sonstigen Angebots mit Publikumsverkehr oder der Inanspruchnahme der Dienstleistung vor Ort durchgeführt worden ist; der Schnelltest ist durch Personen durchzuführen, die in den Testverfahren qualifiziert geschult worden sind, oder muss unter Aufsicht dieser Personen selbst vorgenommen werden.
Im Übrigen gelten die Vorgaben des § 10d. Soweit in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, sind Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres von der Erbringung eines negativen Coronavirus-Testnachweises befreit.
(2) Einem negativen Coronavirus-Testnachweis im Sinne dieser Verordnung steht die Vorlage eines Coronavirus-Impfnachweises nach § 2 Absatz 5 oder eines Genesenennachweises nach § 2 Absatz 6 gleich.
..."
Praktische SBF See Prüfung am 24.04.2021 fällt aus
Die praktische Motorbootprüfung am 24.04.2021 fällt leider aus.
Begründung (§ 20 der Hamburger Verordnung):
Der praktische Fahrunterricht ist nur für berufsbezogene Ausbildungen sowie für bereits begonnene Fahrausbildungen, die unmittelbar vor dem Abschluss durch die praktische Fahrerlaubnisprüfung stehen zulässig.
Der Prüfungsausschuß HH informiert
"Liebe Ausbilder,
seitens des Gesundheitsamtes Hamburg-Wandsbek erhielten wir heute die Bestätigung/Genehmigung zur Weiterführung des Prüfbetriebes. Damit finden aus derzeitiger Sicht alle angesetzten Termine statt. Natürlich vorbehaltlich erneuter Notbremsen aufgrund steigender Inzidenzen. Dabei ist die Einschränkung aufgrund Hamburger Corona Schutzverordnung §19 neu, dass nur gewerblich/beruflich oder der Beginn der praktischen Ausbildung vor dem 6.4.2021 liegen muss. ..."
Segeln - Saisonstart verschoben!
... und auch praktischer Segelunterricht darf zunächst bis zum 18.04.2021 nicht stattfinden.
Kleiner Trost: das Aprilwetter. Es bleibt kühl.
Online (live) statt Präsenz!
Liebe Teilnehmer!
Aufgrund der Anordnung durch die aktuelle Corona-Eindämmungsverordnung des Hamburger Senats ist der theoretische Unterricht für Fahrerlaubnisse und somit auch der Unterricht für Sportbootführerscheine als Fernunterricht durchzuführen.
Präsenzunterricht ist somit bis auf Weiteres nicht möglich.
Auch die im April 2021 zunächst als Präsenzkurs geplanten Lehrgänge werden wir im Onlineformat (live) durchführen bzw. starten.
Wir halten Euch auf dem Laufenden!
Der Prüfungsausschuß Hamburg informiert - verlängerte Fristen
"Liebe DSV anerkannte Segelschulen,
wie mit unserer E-Mail vom 10. März 2021 angekündigt, wurden die bekannten Stichtagsregelungen (siehe VkBl. 2020 S. 331) bezüglich der Fristen für die verschiedenen Befähigungsnachweise aufgrund der erneuten Einstellung des Prüfungsbetriebes für Wiederholungen von Prüfungen und Ablegungen einzelner Prüfungsteile mit Erlass des BMVI vom 23. März 2021 neu festgelegt, wie folgt:
Sportbootführerschein bis zum 31. März 2022
Sportküstenschifferschein bis zum 31. März 2023
Sportseeschifferschein (theoretischer Teil) bis zum 31. März 2023
Sportseeschifferschein (praktischer Teil) bis zum 31. März 2024
Sporthochseeschifferschein bis zum 31. März 2023
Der Prüfungsausschuß Hamburg informiert:
"Liebe Ausbilder,
seitens der Corona Intendanz Hamburg erhielten wir heute Mittag die Genehmigung zur Wiederaufnahme des Prüfbetriebes.
Damit finden aus derzeitiger Sicht alle angesetzten Termine statt.
Natürlich vorbehaltlich erneuter Notbremsen aufgrund steigender Inzidenzen. ..."
Prüfungen in Kürze wieder möglich (?) - Der Prüfungsausschuß Hamburg informiert
"Liebe DSV anerkannte Segelschulen,
letztmalig mit E-Mail vom 5. März 2021 haben die Prüfungsausschüsse die Weisung erhalten, aufgrund der Gefährdungslage durch das Coronavirus (COVID-19), alle Prüfungen bis auf Weiteres abzusagen.
Nach Rücksprache mit dem BMVI und in Abstimmung der für die Durchführung der Prüfungen beliehenen Verbände wird die vorgenannte Weisung mit Wirkung zum Montag, den 15. März 2021 aufgehoben. Die Aufhebung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass sich die allgemeine Gefährdungslage durch das Coronavirus (COVID-19) nicht verschlechtert.
Bitte berücksichtigen Sie, dass die Aufhebung der Weisung nur dann eine Wiederaufnahme der Prüfungstätigkeiten des Prüfungsausschusses zum 15.3.2021 zulässt, soweit die jeweils aktuell geltenden Verordnungen oder Allgemeinverfügungen der Bundesländer und die jeweils nach dem Infektionsschutzgesetz (§ 28 ff. InfSchG) zuständigen Behörden (z. B. Ordnungs-, Gesundheits- und Landratsämter) dies für den jeweiligen Prüfungsort zulassen.
Die Stichtagsregelungen bezüglich der Fristen für die verschiedenen Befähigungsnachweise werden neu festgelegt. (Hierüber werden wir Sie gesondert informieren.)
... "
Der Prüfungsausschuß Hamburg informiert
"Liebe DSV-anerkannte Segelschulen,
in Abstimmung der beiden Verbände DMYV und DSV werden weiterhin alle anstehenden Prüfungen abgesagt und der Prüfungsbetrieb wird bis einschließlich 14. März 2021 eingestellt.
Bezüglich der Modalitäten zur Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes wird es einen Erlass des BMVI geben. Unter Berücksichtigung und Umsetzung dieses Erlasses beabsichtigen die beiden Verbände, die Wiederaufnahme des Prüfungsbetriebes ab dem 15. März 2021. Maßgeblich werden dann neben den Regelungen des vorgenannten Erlasses die - am jeweiligen Prüfungsort einschlägigen - Corona-Verordnungen der Länder bzw. die Anordnungen der örtlich zuständigen Behörden sein."
Präsenzunterricht untersagt
Liebe Teilnehmer!
Aufgrund der Anordnung durch die aktuelle Corona-Eindämmungsverordnung des Hamburger Senats ist der theoretische Unterricht für Fahrerlaubnisse und somit auch der Unterricht für Sportbootführerscheine als Fernunterricht durchzuführen.
Präsenzunterricht ist somit bis auf Weiteres nicht möglich.
Die im ersten Quartal 2021 zunächst als Präsenzkurs geplanten Lehrgänge wollten wir ohnehin schon im Onlineformat (live) durchführen bzw. starten. Wir halten Euch auf dem Laufenden!
Der Prüfungsausschuß Hamburg informiert
"Liebe DSV-anerkannte Segelschulen,
nach Rücksprache mit dem BMVI und in Abstimmung der beiden Verbände DMYV und DSV werden weiterhin alle anstehenden Prüfungen abgesagt und der Prüfungsbetrieb wird voraussichtlich bis einschließlich 14. Februar 2021 eingestellt."
Anmerkung aus einer früheren Information des DSV:
"Ein entsprechender Erlass zur Fristenhemmung für die von der Einstellung des Prüfungsbetriebes betroffenen Bewerber wird derzeit erarbeitet."
Informationen
Liebe Kunden!
Das Infektionsgeschehen ist weiterhin auf hohem Niveau.
Die meisten von uns erwarten wohl in nächster Zeit keine Entspannung.
Aufgrund dieser Tatsache haben wir entschieden, weitere Maßnahmen zu ergreifen, um alle Beteiligten bestmöglich zu schützen. Zwecks weiterer Kontaktreduzierung werden wir die im ersten Quartal 2021 zunächst als Präsenzkurs geplanten Lehrgänge im Onlineformat durchführen bzw. beginnen. Wir halten Sie auf dem Laufenden!
Die Kurse finden zu den gewohnten Zeiten statt.
Der Theoriekurs wird komplett online über eine browserbasierte Anwendung stattfinden.
Ihr benötigt demnach keine Downloads oder Apps, setzt Euch lediglich 15 Minuten vor der vereinbarten Kurszeit vor Euren PC/Laptop, loggt Euch ein und legt los. Der Kursleiter unterrichtet live.
Ihr könnt Fragen stellen und mit der Gruppe interagieren, oder einfach zuhören.
Zugangsdaten
Die Zugangsdaten erhaltet Ihr kurz vor dem jeweiligen Unterricht per E-Mail zugeschickt.
Voraussetzungen
Ihr benötiget einen internetfähigen PC/ Laptop mit Lautsprecher, Mikro, Webcam.
Empfohlene Browser: Firefox oder Chrome.
Tablets oder Smartphones funktionieren mit kleinen Einschränkungen ebenso.
Die erforderlichen Lehrmittel (Seekarte, Navigationsbesteck, etc.) dürftet Ihr bereits besitzen.
Praktische Motorbootausbildung
Die praktische Motorbootausbildung wird voraussichtlich ab Mitte März beginnen.
Selbstverständlich nach allen Regeln der Vernunft sowie unseren Hygienekonzepten.
Die Steganlage und die Boote dürfen NICHT betreten werden bzw. die Teilnahme an der Ausbildung ist nicht gestattet, wenn Ihr
• grippeähnliche Symptome (z.B. Fieber, Husten, Schnupfen, infektbedingte Atemnot o.ä.) habt
• innerhalb der letzten 14 Tage in einem besonders vom COVID-19 betroffenen Gebiet gewesen seid
• innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hattet
• in behördlich angeordneter Quarantäne seid
Über Neuigkeiten werden wir euch schnellstmöglich informieren.
Wir würden uns sehr freuen, wenn euch diese Krise nicht von euren Plänen abbringt, in den Wassersport einzusteigen.
Danke für Euer Verständnis und bleibt gesund!
Eure Segelschule Pieper
Schutz- und Hygienekonzept Theorieunterricht im Schulungsraum der Segelschule Pieper
Zum Schutz unserer Kunden und Mitarbeiter/-innen vor einer weiteren Ausbreitung des Covid-19 Virus verpflichten wir uns, die folgenden Infektionsschutzgrundsätze und Hygieneregeln einzuhalten.
Allgemein
Der Unterrichtsraum darf NICHT betreten werden bzw. die Teilnahme an der Ausbildung ist nicht gestattet, wenn Sie
- grippeähnliche Symptome (z.B. Fieber, Husten, Schnupfen, Infekt bedingte Atemnot o.ä.) haben
- innerhalb der letzten 14 Tage in einem besonders vom COVID-19 betroffenen Gebiet waren
- innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einer an COVID-19 erkrankten Person hatten
- in behördlich angeordneter Quarantäne sind
Hygieneregeln für Theoriekurse
- die theoretische Ausbildung erfolgt grundsätzlich nur mit einer begrenzten Teilnehmerzahl zzgl. Kursleiter
- weitere Gäste dürfen den Unterrichtsraum nicht betreten
- es ist stets der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen einzuhalten
- das Tragen von Mund-Nase-Schutz ist beim Gehen und Stehen grundsätzlich vorgeschrieben
- Sitzen am Unterrichtstisch ist ohne Schutz bei ausreichend Abstand möglich
- das Beachten und Befolgen der Beschilderung sowie der Anweisungen ist obligatorisch
- den Anweisungen unserer Mitarbeiter ist stets Folge zu leisten
- die Hände sind beim Betreten des Unterrichtsraumes mit Desinfektionslösung zu behandeln
- Spender zur Händedesinfektion befinden sich an der Eingangstür und beim WC
- wir empfehlen dringend das Tragen von Handschuhen / Einmalhandschuhen
- Berührungen (z. B. Händeschütteln oder Umarmungen) werden zwingend vermieden
- Innentüren stehen offen, damit diese nicht berührt werden müssen
- jeder Teilnehmer bringt sein eigenes Material mit und nutzt dieses auch nur selbst
- das Benutzen der Pantryküche ist untersagt
Lüftung der Unterrichtsräume
- die Lüftungsanlage ist mindestens für die Dauer des Unterrichts angeschaltet
- in den Pausen erfolgt eine zusätzliche Lüftung durch Öffnen der Eingangstür
Desinfektion / Reinigung:
- Tischplatten / Türklinken werden vor und nach jedem Unterricht mit Flächendesinfektionsmittel gereinigt
- WC-Reinigung erfolgt regelmäßig, in den WC-Räumen befindet sich Desinfektionsmittel